Cannabis Legalisierung Deutschland aktuell: Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legal. Erwachsene dürfen begrenzte Mengen besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum anbauen. Frei verkäuflich wie in normalen Shops ist Cannabis aber weiterhin nicht.
Stand: 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Neben dem Bundesrecht können Hausordnungen, Nichtraucherschutzgesetze der Länder, Verkehrsregeln und örtliche Vorgaben eine Rolle spielen.
Kurz erklärt: Cannabis ist in Deutschland nicht vollständig legalisiert, sondern teilweise erlaubt. Für Erwachsene gelten vor allem diese Eckpunkte: bis zu 25 g außerhalb der Wohnung, bis zu 50 g am Wohnsitz, bis zu drei lebende Pflanzen pro erwachsener Person, kein freier Verkauf in Cannabis-Shops und keine Weitergabe an andere Personen.
Ist Cannabis in Deutschland vollständig legal?
Nein. Cannabis wurde in Deutschland nicht vollständig legalisiert. Korrekt ist: Cannabis ist seit 2024 unter bestimmten Voraussetzungen teilweise erlaubt. Das Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG, regelt unter anderem Besitz, privaten Eigenanbau, Konsumverbote und Anbauvereinigungen.
Handel, Weitergabe, Import, Export und Verkauf bleiben grundsätzlich verboten, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Deshalb ist die Unterscheidung wichtig: Besitz und Eigenanbau können unter bestimmten Grenzen erlaubt sein, ein freier kommerzieller Verkauf für Freizeitcannabis aber nicht.
Seit wann gilt die Cannabis Legalisierung in Deutschland?
Die wichtigsten Regeln zur Teillegalisierung gelten seit dem 1. April 2024. Ab diesem Zeitpunkt wurden Besitz begrenzter Mengen und privater Eigenanbau für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Anbauvereinigungen, oft Cannabis-Clubs genannt, gehören zu einem späteren Schritt des Gesetzes. Sie dürfen gemeinschaftlich und nicht gewerblich für ihre Mitglieder anbauen, sofern sie eine behördliche Erlaubnis erhalten.
Was ist aktuell erlaubt?
| Bereich | Aktuelle Regel | Wichtig zu wissen |
|---|---|---|
| Besitz unterwegs | Bis zu 25 g getrocknetes Cannabis für Erwachsene | Nur zum Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe |
| Besitz zu Hause | Bis zu 50 g getrocknetes Cannabis am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt | Grenze gilt pro erwachsener Person |
| Privater Eigenanbau | Bis zu drei lebende Cannabispflanzen pro erwachsener Person | Pflanzen und Ernte müssen vor Zugriff durch Dritte geschützt werden |
| Cannabis kaufen | Kein freier Verkauf in normalen Shops | Erlaubte Wege sind vor allem Eigenanbau und genehmigte Anbauvereinigungen |
| Weitergabe | Nicht erlaubt | Auch Verschenken oder Teilen mit Freunden kann problematisch sein |
Wie viel Cannabis darf man besitzen?
Erwachsene dürfen außerhalb ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt. Zusätzlich dürfen dort bis zu drei lebende Cannabispflanzen vorhanden sein.
Die 25 Gramm unterwegs kommen nicht als zusätzliche Freimenge zu den 50 Gramm zu Hause hinzu. Entscheidend ist, wo du dich befindest und welche Besitzgrenze dort gilt.
Darf man zu Hause Cannabis anbauen?
Ja, Erwachsene dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei lebende Cannabispflanzen für den persönlichen Eigenkonsum anbauen. Das Gesetz spricht allgemein von lebenden Cannabispflanzen und beschränkt sich nicht nur auf weibliche oder blühende Pflanzen.
Das selbst angebaute Cannabis darf nicht verkauft, verschenkt oder an andere Personen weitergegeben werden. Das gilt auch für Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder.
Pflanzen, Cannabissamen und geerntetes Cannabis müssen vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden. Besonders wichtig ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. Je nach Wohnsituation können dafür abschließbare Räume, Schränke oder andere geeignete Maßnahmen notwendig sein.
Wenn du dich allgemein mit legalem Eigenanbau beschäftigst, findest du praktische Grundlagen in unserem Anbau Guide für Anfänger.
Dürfen mehrere Erwachsene in einem Haushalt anbauen?
Die Grenze von drei Pflanzen gilt grundsätzlich pro erwachsener Person. Leben zwei Erwachsene gemeinsam in einem Haushalt, können daher grundsätzlich mehr Pflanzen erlaubt sein als bei einer einzelnen erwachsenen Person.
Wichtig bleibt aber: Pflanzen und Ernte sollten den einzelnen erwachsenen Personen klar zugeordnet werden können. Außerdem gilt die persönliche Besitzgrenze von maximal 50 Gramm getrocknetem Cannabis weiterhin pro erwachsener Person.
Wo ist der Konsum von Cannabis verboten?
Auch wenn Besitz und Konsum unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, darf Cannabis nicht überall konsumiert werden. Verboten ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren.
Öffentlich ist der Konsum außerdem in bestimmten Bereichen und in deren Sichtweite verboten. Dazu gehören unter anderem Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten.
Eine Sichtweite liegt nach dem Gesetz nicht mehr vor, wenn der Abstand vom Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung mehr als 100 Meter beträgt. In Fußgängerzonen ist öffentlicher Konsum täglich zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr verboten.
Zusätzlich können Hausordnungen, Mietregeln, Veranstaltungsregeln, Verkehrsbetriebe oder Nichtraucherschutzgesetze den Konsum weiter einschränken.
Darf Cannabis in Bus und Bahn konsumiert werden?
Das KCanG enthält kein allgemeines Sonderverbot für jede Form des öffentlichen Verkehrs. In der Praxis gelten in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen, Haltestellen und Verkehrsanlagen aber regelmäßig Rauchverbote, Hausordnungen und Beförderungsbedingungen.
Deshalb ist der Konsum in Fahrzeugen und in vielen Bereichen von Bahnhöfen oder Haltestellen normalerweise nicht gestattet. Entscheidend sind die Regeln des jeweiligen Verkehrsunternehmens und des konkreten Ortes.
Kann man Cannabis in Deutschland kaufen?
Für viele Suchanfragen ist das die wichtigste Frage: Nein, es gibt in Deutschland weiterhin keinen allgemeinen freien Verkauf von Freizeitcannabis in normalen Geschäften oder Cannabis-Shops.
Erlaubte Möglichkeiten beschränken sich im Wesentlichen auf den privaten Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe durch genehmigte Anbauvereinigungen. Medizinisches Cannabis folgt eigenen Regeln und ist nur mit ärztlicher Verschreibung über Apotheken erhältlich.
Wer auf der Straße Cannabis kauft, Cannabis aus dem Ausland mitbringt oder Cannabis von anderen Personen erhält, bewegt sich nicht automatisch im legalen Bereich.
Was sind Anbauvereinigungen?
Anbauvereinigungen, häufig auch Cannabis-Clubs genannt, dürfen Cannabis gemeinschaftlich und nicht gewerblich für den Eigenkonsum ihrer Mitglieder anbauen. Sie sind keine frei zugänglichen Cannabis-Shops.
Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Eine Person darf grundsätzlich nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein.
Wie viel Cannabis dürfen Mitglieder erhalten?
Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten.
Für Mitglieder zwischen 18 und 20 Jahren gilt eine niedrigere Monatsgrenze von maximal 30 Gramm. Das an diese Altersgruppe weitergegebene Cannabis darf außerdem höchstens 10 Prozent THC enthalten.
Die Abgabe erfolgt nur persönlich an Mitglieder. Versand, Lieferung, Werbung und Sponsoring sind bei Anbauvereinigungen nicht frei erlaubt.
Dürfen Cannabis-Clubs Edibles verkaufen?
Nein. Anbauvereinigungen dürfen keine Cannabis-Edibles wie Kekse, Gummibärchen oder andere Lebensmittel mit Cannabis abgeben. Auch Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln sind nicht erlaubt.
Der Begriff „Verkauf“ ist bei Anbauvereinigungen außerdem irreführend. Es handelt sich um gemeinschaftlichen, nicht gewerblichen Eigenanbau mit kontrollierter Weitergabe an Mitglieder, nicht um normalen Einzelhandel.
Was ist aus der zweiten Säule der Legalisierung geworden?
Ursprünglich war neben dem privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbau eine zweite Säule geplant. In regional und zeitlich begrenzten Modellprojekten sollte die kontrollierte kommerzielle Abgabe von Cannabis wissenschaftlich untersucht werden.
Diese zweite Säule wurde bislang nicht als allgemein geltendes Modellgesetz umgesetzt. Deshalb gibt es weiterhin keine regulären Cannabis-Fachgeschäfte für Freizeitcannabis in Deutschland.
Dürfen Touristen Cannabis besitzen oder kaufen?
Die Besitzgrenzen des KCanG unterscheiden nicht grundsätzlich nach Staatsangehörigkeit. Für Touristen besteht aber ein praktisches Problem: Sie haben normalerweise keinen seit mindestens sechs Monaten bestehenden Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Dadurch können Touristen in der Regel weder legal zu Hause anbauen noch Mitglied einer Anbauvereinigung werden. Kauf auf der Straße, Weitergabe durch andere Personen und Einfuhr aus dem Ausland bleiben verboten.
Darf man Cannabis verschenken oder mit Freunden teilen?
Nein. Cannabis aus privatem Eigenanbau oder legalem Besitz darf grundsätzlich nicht an andere Personen weitergegeben werden. Das umfasst sowohl Verkauf als auch kostenloses Verschenken oder Teilen.
Auch gemeinsamer Konsum ändert nichts daran, dass eine Übergabe von Cannabis an eine andere Person rechtlich als unerlaubte Weitergabe gewertet werden kann.
Darf man Cannabis aus dem Ausland mitbringen?
Nein. Die Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis bleibt grundsätzlich verboten. Das gilt auch innerhalb der Europäischen Union und unabhängig davon, ob Cannabis im Herkunftsland legal gekauft wurde.
Cannabis aus den Niederlanden oder einem anderen Nachbarland nach Deutschland mitzubringen, ist daher nicht durch die deutschen Besitzgrenzen erlaubt.
Sind Cannabissamen in Deutschland legal?
Der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern sie nicht für einen unerlaubten Anbau bestimmt sind. Für den privaten Eigenanbau oder den gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen dürfen Cannabissamen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland eingeführt werden.
Beim Anbau gelten weiterhin die Altersgrenze, die maximale Zahl von drei Pflanzen und die Pflicht, Pflanzen, Samen und geerntetes Cannabis vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.
Bei MySeeds findest du Cannabissamen von ausgewählten Breedern. Entscheidend ist, dass du die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland beachtest und nur im erlaubten Rahmen anbaust.
Ist HHC in Deutschland legal?
Nein. HHC und bestimmte verwandte halbsynthetische Cannabinoide fallen in Deutschland unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Produkte wie HHC-Vapes, HHC-Blüten oder HHC-Edibles sollten deshalb nicht als legale Alternative zu Cannabis dargestellt werden.
Gerade bei neuen Cannabinoiden ändert sich die Rechtslage häufig. Deshalb sollten solche Produkte nicht mit legalem Cannabis-Eigenanbau oder regulären Cannabissamen verwechselt werden.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Nicht jeder Verstoß wird automatisch gleich behandelt. Je nach Menge und Handlung kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handeln.
Besonders relevant sind unerlaubter Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Weitergabe, Verkauf, Anbau für andere Personen sowie Besitz deutlich oberhalb der gesetzlichen Grenzen. Die Abgabe an Minderjährige wird besonders streng behandelt.
Wer nur geringfügig über einer Besitzgrenze liegt, kann je nach Fall zunächst eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bei höheren Mengen oder weiteren erschwerenden Umständen können Geld- oder Freiheitsstrafen drohen.
Was gilt für medizinisches Cannabis?
Medizinisches Cannabis wird rechtlich getrennt von Konsumcannabis geregelt. Es kann bei entsprechender ärztlicher Verschreibung über eine Apotheke bezogen werden.
Die Teillegalisierung bedeutet nicht, dass medizinisches Cannabis ohne Rezept erhältlich ist. Ob eine Verschreibung medizinisch sinnvoll ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Cannabis ist erlaubt, aber nicht frei verkäuflich
Deutschland erlaubt Erwachsenen den Besitz begrenzter Mengen, den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen und die Mitgliedschaft in genehmigten Anbauvereinigungen. Gleichzeitig bleiben Verkauf, Weitergabe, Import, Export und viele Formen des öffentlichen Konsums verboten.
Die wichtigste Unterscheidung lautet: Cannabis ist unter bestimmten Bedingungen legal besitzbar und anbaubar, aber nicht frei handelbar. Wer anbaut oder konsumiert, sollte Mengenbegrenzungen, Jugendschutz, Konsumverbote und örtliche Regeln beachten.
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Häufige Fragen zur Cannabis Legalisierung Deutschland
Ist Cannabis in Deutschland legal?
Cannabis ist seit dem 1. April 2024 teilweise legal. Erwachsene dürfen begrenzte Mengen besitzen und bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum anbauen. Verkauf, Weitergabe und Import bleiben grundsätzlich verboten.
Wie viel Cannabis darf ich unterwegs besitzen?
Außerhalb des eigenen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.
Wie viel Cannabis darf ich zu Hause haben?
Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis und zusätzlich bis zu drei lebende Cannabispflanzen erlaubt.
Darf ich Cannabis zu Hause anbauen?
Ja. Erwachsene dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu drei lebende Cannabispflanzen für den persönlichen Eigenkonsum anbauen.
Kann ich Cannabis in Deutschland im Shop kaufen?
Nein. Es gibt keine allgemein zugelassenen Freizeit-Cannabis-Shops. Legale Bezugswege bestehen vor allem durch Eigenanbau oder genehmigte Anbauvereinigungen.
Darf ich Cannabis an Freunde weitergeben?
Nein. Cannabis darf grundsätzlich weder verkauft noch verschenkt oder anderweitig an andere Personen weitergegeben werden.
Dürfen Touristen einem Cannabis-Club beitreten?
Normalerweise nicht. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Darf ich Cannabis aus den Niederlanden mitbringen?
Nein. Die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland bleibt verboten, auch wenn es im Herkunftsland legal erworben wurde.
Sind Cannabissamen in Deutschland legal?
Ja, der Umgang mit Cannabissamen ist erlaubt, sofern sie nicht für unerlaubten Anbau bestimmt sind. Für den privaten Eigenanbau dürfen Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden.
Ist HHC in Deutschland legal?
Nein. HHC und bestimmte verwandte halbsynthetische Cannabinoide fallen in Deutschland unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
Quellen und Rechtsstand
Dieser Beitrag wurde mit Stand 15. Juli 2026 auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen und offizieller Gesetzestexte erstellt. Maßgeblich sind unter anderem das Konsumcannabisgesetz, Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und Hinweise zu neuen psychoaktiven Stoffen.